Nachrichten Dezember 2020

Liebe Eltern,

ein für uns alle ungewöhnliches und bewegtes Jahr geht zu Ende. Die ganze Situation rund um die Pandemie war für uns als Schule, für Sie als Eltern und vor allem für die Kinder unbekannt und belastend. Wir alle mussten lernen, mit immer neuen Situationen und den sich daraus ergebenden Vorgaben und Regeln umzugehen und uns darauf einzustellen. Das war für alle Seiten nicht immer einfach, aber ich denke, wir alle gemeinsam haben es gut gemeistert.

Das Wohl der Kinder lag uns allen dabei sehr am Herzen. Wir haben versucht, ihnen ein Stück Normalität und gewohnten Alltag zu erhalten und ihnen das Lernen unter schwierigen Umständen zu ermöglichen.

Sie als Eltern haben uns darin tatkräftig unterstützt, indem Sie verständnisvoll und umsichtig die Entscheidungen gemeinsam mit uns getragen und bei der Umsetzung geholfen haben.

Dafür möchte ich mich, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich bei Ihnen bedanken. Ich hoffe, dass wir weiterhin so offen und vertrauensvoll zusammenarbeiten werden.

Wie es nun im nächsten Jahr weitergeht und welche Herausforderungen auf uns zukommen, wissen wir alle noch nicht. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass wir auch das gemeinsam bewältigen werden. Geplant ist bisher, dass die Schule am 11. Januar 2021 wiederbeginnt. Falls sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werde ich Sie umgehend darüber informieren.

Nun wünsche ich Ihnen mit ihren Familien schöne, erholsame Ferien; ein ruhiges, frohes und friedvolles Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2021 alles erdenklich Gute, vor allem aber Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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Liebe Eltern,

 

nach einem informationsreichen Wochenende habe ich den Eindruck, dass es zu den Regelungen für die Schulen noch einige Unklarheiten gibt.

Unsere Informationen aus dem Schulministerium sind:

 

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.

Falls Sie ihr Kind vom Präsenzunterricht freistellen möchten, bitte ich Sie uns dieses möglichst zeitnah schriftlich mitzuteilen. Eine Mail an das Sekretariat genügt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen nicht möglich ist.

Die in der OGS angemeldeten Kinder können bis Freitag ebenfalls regulär betreut werden. Falls Sie die Betreuung nicht in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie Frau Stoffel bitte umgehend per Mail mit, ab wann ihr Kind die OGS nicht mehr besuchen wird.

  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

An den beiden Tagen im Januar wird wieder eine Notbetreuung angeboten. Falls Sie keine andere Möglichkeit haben, ihr Kind zu betreuen,  können Sie es mit dem beigefügten Formular bis zum 18.12.2020 anmelden. Bitte bedenken Sie dabei jedoch, dass der Grund für diese freien Tage darin liegt, dass möglichst wenige Menschen zusammenkommen sollten, damit Kontakte vermieden werden.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, damit wir gemeinsam diese Herausforderungen bewältigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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Liebe Eltern,

 

gerade haben wir in der neuesten Schulmail des Ministeriums die Informationen zu den Corona-Maßnahmen erhalten. Diese gelten für die Woche vom 14.12. bis 18.12.2020.

 

Für die Grundschule heißt das:

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Wenn Sie dieses möchten, müssen Sie es uns schriftlich mitteilen. Geben Sie dabei an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind zuhause zu lassen, muss es von dort aus lernen und arbeiten.

Falls Ihr Kind die erforderlichen Arbeitsmaterialien (Bücher und Hefte) noch in der Schule hat, müssen Sie diese in der Schule abholen.

 

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Sobald wir dazu nähere Informationen haben, teilen wir Sie Ihnen in der nächsten Woche mit.

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen dritten Advent. Bleiben Sie und ihre Familien gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Weißkirchen

 

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