Informationen für Eltern zur Kinderbetreuung während der Schulschließung

Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen


Liebe Eltern,


das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen möchte Sie nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses ... zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen informieren.

Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Download hier.

Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen, wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen.

 

 

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