Ab dem 27.04. gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht!
Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung
im ÖPNV/Schülerspezialverkehr
des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen,
der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen,
des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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