ÖPNV: Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höhere Schutzwirkung

Liebe Eltern,

folgende Informationen erhielten wir heute zum Thema ÖPNV/FFP2 Maskenpflicht mit der Bitte um Beachtung.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

um einen bestmögliche Schutz vor Ansteckung zu gewährleisten, ist die Verwendung von OP-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und an den Haltestellen nicht mehr gestattet.

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr die

 

Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höhere Schutzwirkung

besteht (Standards FFP2 oder KN95/N95).

 

Damit entfällt die bisherige Regelung für den ÖPNV in NRW gemäß Corona-Schutzverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken erlaubte.  

Die Regelung gilt auch in der Schülerbeförderung !

Allein Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höhere Schutzwirkung befreit, bislang durften Kinder unter 14 Jahren gemäß Corona-Schutzverordnung NRW eine Alltagsmaske tragen, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen konnten.

Bitte informieren Sie die Schulen in Ihrer Kommune mit Schülerbeförderung im Linienverkehr, berücksichtigen Sie bitte auch die Schulen in Ihrer Kommune, die sich nicht in Ihrer Trägerschaft befinden, vielen Dank. Ich bitte Sie die Kurzfristigkeit der Information zu entschuldigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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