Nachrichten 2020

Liebe Eltern,

ein für uns alle ungewöhnliches und bewegtes Jahr geht zu Ende. Die ganze Situation rund um die Pandemie war für uns als Schule, für Sie als Eltern und vor allem für die Kinder unbekannt und belastend. Wir alle mussten lernen, mit immer neuen Situationen und den sich daraus ergebenden Vorgaben und Regeln umzugehen und uns darauf einzustellen. Das war für alle Seiten nicht immer einfach, aber ich denke, wir alle gemeinsam haben es gut gemeistert.

Das Wohl der Kinder lag uns allen dabei sehr am Herzen. Wir haben versucht, ihnen ein Stück Normalität und gewohnten Alltag zu erhalten und ihnen das Lernen unter schwierigen Umständen zu ermöglichen.

Sie als Eltern haben uns darin tatkräftig unterstützt, indem Sie verständnisvoll und umsichtig die Entscheidungen gemeinsam mit uns getragen und bei der Umsetzung geholfen haben.

Dafür möchte ich mich, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich bei Ihnen bedanken. Ich hoffe, dass wir weiterhin so offen und vertrauensvoll zusammenarbeiten werden.

Wie es nun im nächsten Jahr weitergeht und welche Herausforderungen auf uns zukommen, wissen wir alle noch nicht. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass wir auch das gemeinsam bewältigen werden. Geplant ist bisher, dass die Schule am 11. Januar 2021 wiederbeginnt. Falls sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werde ich Sie umgehend darüber informieren.

Nun wünsche ich Ihnen mit ihren Familien schöne, erholsame Ferien; ein ruhiges, frohes und friedvolles Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2021 alles erdenklich Gute, vor allem aber Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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Liebe Eltern,

 

nach einem informationsreichen Wochenende habe ich den Eindruck, dass es zu den Regelungen für die Schulen noch einige Unklarheiten gibt.

Unsere Informationen aus dem Schulministerium sind:

 

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.

Falls Sie ihr Kind vom Präsenzunterricht freistellen möchten, bitte ich Sie uns dieses möglichst zeitnah schriftlich mitzuteilen. Eine Mail an das Sekretariat genügt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen nicht möglich ist.

Die in der OGS angemeldeten Kinder können bis Freitag ebenfalls regulär betreut werden. Falls Sie die Betreuung nicht in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie Frau Stoffel bitte umgehend per Mail mit, ab wann ihr Kind die OGS nicht mehr besuchen wird.

  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

An den beiden Tagen im Januar wird wieder eine Notbetreuung angeboten. Falls Sie keine andere Möglichkeit haben, ihr Kind zu betreuen,  können Sie es mit dem beigefügten Formular bis zum 18.12.2020 anmelden. Bitte bedenken Sie dabei jedoch, dass der Grund für diese freien Tage darin liegt, dass möglichst wenige Menschen zusammenkommen sollten, damit Kontakte vermieden werden.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, damit wir gemeinsam diese Herausforderungen bewältigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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Liebe Eltern,

 

gerade haben wir in der neuesten Schulmail des Ministeriums die Informationen zu den Corona-Maßnahmen erhalten. Diese gelten für die Woche vom 14.12. bis 18.12.2020.

 

Für die Grundschule heißt das:

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Wenn Sie dieses möchten, müssen Sie es uns schriftlich mitteilen. Geben Sie dabei an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind zuhause zu lassen, muss es von dort aus lernen und arbeiten.

Falls Ihr Kind die erforderlichen Arbeitsmaterialien (Bücher und Hefte) noch in der Schule hat, müssen Sie diese in der Schule abholen.

 

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Sobald wir dazu nähere Informationen haben, teilen wir Sie Ihnen in der nächsten Woche mit.

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen dritten Advent. Bleiben Sie und ihre Familien gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Weißkirchen

 

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Und noch eine Möglichkeit, den Kinder der Johann-Walraff-Schule etwas Gutes zu tun!

Unsere Kinder brauchen ein funktionierendes Gemeindeleben und keine ausgestorbenen Ortschaften, damit sie sich gut entwickeln können. Dazu können wir beitragen, indem wir unsere Einkäufe möglichst in Bornheim bei lokalen Händlern erledigen. Ganz einfach und ohne weiteren Aufwand!

Aber manchmal sind wir alle doch zu bequem und bestellen lieber online. Damit von dem wachsenden Online-Handel-Kuchen auch ein Stückchen wieder bei uns und unseren Kindern landet hat sich der Förderverein entschieden, die Möglichkeit des Charity-Shopping zu nutzen.

So könnt ihr seit einiger Zeit eure Einkäufe über www.smile.amazon.de (anstatt über www.amazon.de) starten und dabei den Förderverein der Johann-Wallraf-Schule als Begünstigten zu benennen.

Ergänzend dazu sind wir nun auch bei www.schulengel.de registriert. Anstatt direkt die großen Online-Händler anzusteuern könnt ihr euren Einkauf einfach über schulengel.de starten und euch von dort zu dem Händler verlinken lassen. Für euch als Kunde sind die Angebote, Service und Preis identisch, aber der Förderverein bekommt einen Anteil eures Umsatzes als Spende. Und dieses Geld wird wie jede andere Spende auch in vollem Umfang von uns genutzt, um den Kindern der Johann-Wallraf-Schule Gutes zu tun!

Liebe Eltern,

 

kurz vor den Herbstferien muss ich Ihnen noch auf der Grundlage eines Schreibens der Bezirksregierung einige wichtige Hinweise zu privaten Reisen von Schülerinnen und Schülern mit Ihren Familien in Covid-19 Risikogebiete geben.

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler ergeben.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die Quarantänepflicht sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt. Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Nach  dem  Aufenthalt  in  einem  Risikogebiet  und  der  Einreise  nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests  besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.                                                                                                                        

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Die Eltern sind aber verpflichtet, die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und den Grund mitzuteilen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule von den Eltern Nachweise über Reisen in ein Risikogebiet verlangen und auch beim Gesundheitsamt Erkundigungen einholen, ob und welche Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite.

Ich wünsche Ihnen trotz Allem wunderschöne, erholsame Herbstferien.

Bleiben Sie gesund!

 

Martina Weißkirchen

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Informationen vom Ministerium

Liebe Eltern unserer Schulneulinge,

 

in einer Woche beginnt für Ihre Kinder die Schulzeit an der Johann-Wallraf-Schule. Ich kann mir vorstellen, dass sowohl die Kinder diesem Ereignis schon aufgeregt entgegenfiebern, als auch Sie als Eltern gespannt warten, wie der Start in diesen neuen Abschnitt unter den momentanen Gegebenheiten ablaufen wird.

Nachdem wir zu Beginn der Woche durch das Ministerium Maßnahmen, Vorgaben und Hinweise erhalten haben, kann ich Sie heute endlich über den Ablauf des Einschulungstages informieren.

Zu unserer großen Freude ist eine Einschulungsfeier möglich, auch wenn diese anders als bisher ablaufen muss, da wir dabei zu unserer aller Sicherheit die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung beachten müssen. Das heißt für uns als große Schule, dass nicht alle vier Klassen gleichzeitig eingeschult werden können, da sonst zu viele Personen zusammen-kommen würden.

Wir haben uns entschlossen, zwei Feiern zu machen, so dass immer nur zwei Klassen in der Turnhalle sind. Um dabei die Abstandsregeln aufrechterhalten zu können, müssen wir leider die Teilnehmerzahl einschränken, so dass jedes Kind nur zwei erwachsene Begleitpersonen mitbringen darf. So können auch die Geschwisterkinder, die schon an der Schule sind, in diesem Jahr nicht in der Turnhalle mit anwesend sein. Diese können aber um 11 Uhr bzw. um 12.15 Uhr gemeinsam mit Ihnen nach Hause gehen, um zumindest dort bei der privaten Feier die ganze Zeit dabei zu sein. Teilen Sie dieses bitte den Klassenlehrern schriftlich noch einmal mit, da diese momentan genau dokumentieren müssen, wer wann in der Schule war. Es tut uns sehr leid, dass nicht mehr Angehörige mitkommen können, wir hoffen aber auf Ihr Verständnis.

Wir starten um 10 Uhr mit den Klassen 1a und 1b direkt in der Turnhalle und nicht wie angekündigt in der Kirche. Diakon Halbach und Pfarrer Katernberg kommen aber dazu und werden zu Beginn der Feier eine kurze Andacht mit Segnung der Kinder halten. Nach einem kurzen Begrüßungsprogramm gehen die Kinder dann mit ihren Klassenlehrern für ca. 20 bis 30 Minuten in ihren Klassenraum. In der Zwischenzeit werden Frau Stoffel und ich Sie, liebe Eltern, über organisatorische Gegebenheiten der ersten Woche informieren. Sobald die Kinder zurückkommen, müssen wir Sie leider bitten, das Schulgelände zügig zu verlassen, damit die Klassen 1c und 1d mit ihrer Feier um 11.15 Uhr beginnen können. Wir bitten diese ab frühestens 10.55 Uhr auf dem Schulhof mit Abstand zu warten, bis wir Sie in die Turnhalle einlassen. (Der Ablauf ist hier genau wie bei 1a und 1b.)

Da auf dem Schulgelände und im Schulgebäude Maskenpflicht herrscht, müssen wir Sie bitten, alle eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Wir hoffen, dass dieser erste Schultag auch trotz der vielen Einschränkungen für Ihre Kinder und für Sie ein erlebnisreicher und schöner Tag wird.

Die Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Team der Johann-Wallraf-Schule freuen sich auf Sie und besonders auf die neuen Erstklässler.

Mit ganz herzlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

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Liebe Eltern,

 

ich hoffe, Sie und Ihre Kinder hatten schöne Ferien und konnten sich etwas von den Strapazen der letzten Monate erholen.

Nun steht nächste Woche der Start in das neue Schuljahr bevor. Seit Montag ist die Mail des Ministeriums mit den nun geltenden Maßnahmen, Vorgaben und Hinweisen da. Nachdem ein Austausch mit unserem zuständigen Schulamt, den Schulleiterkollegen der Bornheimer Schulen und unserem Kollegium stattgefunden hat, möchte ich Sie nun über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in den nächsten Wochen informieren.

Wie Sie den Medien sicher schon entnommen haben, soll möglichst vollständig Präsenzunterricht nach Stundentafel stattfinden, der dem Infektionsgeschehen angepasst ist. Dazu zählt jetzt auch wieder der Fachunterricht.

Wir starten am Mittwoch zunächst, wie in den letzten Jahren auch, mit vier Stunden Klassenlehrerunterricht. Die Kinder erhalten dann ihren Stundenplan, der ab Donnerstag wieder vollständig gilt. Auch die OGS-Betreuung wird wieder regulär aufgenommen.

Um das Ankommen morgens auf dem Schulhof zu entzerren, behalten wir bei, dass die Kinder zwischen 7.55 Uhr und 8.10 Uhr ankommen können und direkt ohne Aufstellen in ihren Klassenraum gehen, in welchem der Lehrer sie empfängt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Kind nicht früher schicken, damit keine Wartezeiten in größeren Gruppen auf dem Schulhof entstehen.

Es besteht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maske darf von den Kindern nur abgenommen werden, wenn sie auf ihrem festen Sitzplatz sind und Unterricht stattfindet. In dieser Zeit werden die Masken genau wie vor den Ferien in einer mitgebrachten Dose auf dem Tisch aufbewahrt. Sobald der Platz verlassen wird, muss die Maske getragen werden. Dies gilt auch für die Pause, da dort mehrere Gruppen aufeinandertreffen. Diese strengeren Regeln sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz und gelten zunächst bis zum 31. August 2020.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Verantwortung der Beschaffung einer Mund-Nase- Bedeckung bei Ihnen als Eltern liegt. Daher achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Kind jeden Tag eine geeignete Maske zur Schule mitbringt.

Vor den Ferien war es leider sehr häufig der Fall, dass diese zu Hause vergessen wurde.

Die Schülerinnen und Schüler sind generell verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und benachrichtigen uns dann schriftlich.

Nach wie vor gilt, dass Kinder, die Symptome wie Fieber, trockenen Husten und auch Schnupfen aufweisen, bitte vom Unterricht fernbleiben und dieses diagnostisch abklären lassen. Sollten Ihre Kinder im Laufe des Vormittags über diese Symptome klagen, werden wir sie zum Schutz der Anderen abholen lassen.

Wenn Sie in den Ferien Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben, bitte ich Sie (falls nicht schon geschehen) unbedingt die Corona-Einreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen ergeben. Informationen dazu erhalten Sie in verschiedenen Sprachen unter https://www.mags.nrw/coronavirus. Die Risikogebiete finden Sie unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den Klassenpflegschaftssitzungen.

Wir alle hoffen auf einen guten und möglichst ruhigen Start in dieses neue Schuljahr.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes letztes Ferienwochenende und angenehme letzte Ferientage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

 

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Liebe Eltern,

 

wie in der letzten Woche angekündigt, wird ab 15. Juni 2020 der Unterricht an den Grundschulen wieder aufgenommen.

Für unsere Schule sieht das wie folgt aus:

 

  1. Unterrichtssituation

Alle Klassen haben ab Montag täglich 4 Stunden Unterricht im Klassenverband. Wichtig ist dabei, dass die Kinder nur in ihren festen Gruppen zusammen lernen und es zu keiner Mischung der Gruppen kommt. Auf diese Weise bleibt nachvollziehbar, wer untereinander Kontakt hatte. Jede Klasse sollte nur von einer Lehrperson (in der Regel der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer) unterrichtet werden. Von daher findet nicht der Regelunterricht nach dem bekannten Stundenplan statt. Unterrichtet werden die Fächer: Deutsch, Mathe, Sachunterricht, eventuell Englisch und Kunst. Sportunterricht kann draußen kontaktfrei stattfinden. Religion, Musik und Förderunterricht entfallen.

 

  1. OGS Betreuung

Nach den 4 Unterrichtsstunden bleiben die angemeldeten OGS-Kinder in den Klassen und werden dort von den OGS-Mitarbeitern bis 15 Uhr betreut. (Frau Stoffel hat dazu schon einen Brief an die OGS-Kinder verschickt.)

Hausaufgaben werden keine aufgegeben.

Die Notbetreuung entfällt ab dem 15.6.20.

 

  1. Empfehlung eines Nasen-Mund-Schutzes

Die Empfehlung des Nase-Mund-Schutzes bleibt weiterhin bestehen. Die Kinder kommen bitte, wie zum Präsenzunterricht auch, mit Maske in die Schule und tragen diese beim Bewegen im Schulgebäude und gegebenenfalls auch in der Klasse.

 

  1. Unterrichtsbeginn

Damit es morgens nicht zu großen Ansammlungen auf dem Schulhof kommt, behalten wir die Ankunftszeit 7.55 Uhr bis 8.10 Uhr bei. Die Kinder kommen, wie an den Präsenztagen in die Schule und gehen sofort in ihren Klassenraum (nicht mehr in den Präsenzraum). Dabei sollte jeder auf dem Schulhof weiterhin auf Abstand achten.

Das Einbahnstraßensystem im Gebäude im Gebäude wird aufgelöst, damit uns wieder alle Eingänge zur Verfügung stehen.

Die Klassen 2a, 2b, 1a, 1b, 3a, 3b benutzen den Haupteingang;

die Klassen 4a, 1d, 3d, 4b benutzen den Eingang am Bauwagen;

die Klassen 1c, 2d, 3c benutzen den Eingang zum Nebengebäude,

die Klasse 2c benutzt die Eingangstür zum Klassenraum auf der Burgstraße.

 

  1. Pause

Der Schulhof wird in drei Bereiche aufgeteilt.

Die Pausen sind so gestaffelt, dass immer drei Lerngruppen auf dem Schulhof sind.

 

  1. Schulbus

Der Schulbus fährt nach Plan. Alle Kinder, die mit den Bus benutzen, müssen im Bus den Mundschutz tragen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind unbedingt noch einmal das angemessene Verhalten im Bus. Da nun mehr Personen den Bus benutzen, raten wir Ihnen, wenn möglich, Alternativen zu nutzen. Bitte teilen Sie den Klassenlehrern mit, ob Ihr Kind mit dem Bus fährt.

 

  1. Vertretungsfall

Falls ein oder mehrere Lehrer krank sind, werden wir es aus personellen Gründen nicht immer schaffen, die Klasse zu vertreten. Das Verteilen, wie wir es sonst praktizieren, darf nicht stattfinden, da die Gruppen nicht durchmischt werden sollen. Von daher kann es sein, dass wir Klassen abbestellen müssen. Falls nicht schon geschehen, teilen Sie den Klassenlehrern bitte eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie sicher erreichen können.

 

Folgende Vorgaben gelten nach wie vor:

 

Krankheiten

Sollte Ihr Kind Krankheitszeichen aufzeigen, darf es nicht in die Schule geschickt werden. Bei Anzeichen von Erkrankungen in der Schule müssen die Kinder abgeholt werden.

 

Regeleinhaltung

Es ist weiter zwingend notwendig, dass die aufgestellten Regeln gewissenhaft eingehalten werden. Gelingt es einem Kind nicht, sich daran zu halten und gefährdet es damit sich und die anderen, muss es abgeholt werden.

 

Nach wie vor bitten wir darum, dass Eltern und Erziehungsberechtigte das Schulgebäude nur in wichtigen Angelegenheiten betreten. Holen Sie Ihre Kinder (auch nach der OGS) bitte nicht vor der Klasse ab, sondern vereinbaren Sie einen Treffpunkt vor der Schule oder auf dem Parkplatz.

 

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden.

 

Nun hoffen wir, dass die kommenden zwei Wochen ohne Probleme laufen werden und die Kinder das Schuljahr zufrieden in ihrer Klassengemeinschaft beenden können.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes, erholsames langes Wochenende.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Weißkirchen

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Termine für die zukünftigen Erstklässler und deren Eltern abgesagt! Alle nötigen Informationen erhalten Sie in nächster Zeit auf dem Postweg!

 

Liebe Eltern der Schulneulinge,

eigentlich hätte in dieser Woche der zweite Infoabend stattfinden sollen. Aber nun ist aufgrund der Corona-Pandemie alles anders. Ich hoffe, Ihnen und Ihren Familien geht es gut.

Wir sind gerade dabei, Briefe mit den wichtigsten Informationen für Sie und Ihre Kinder zusammenzustellen, die ihnen im Juni zugeschickt werden. Wir versuchen ebenfalls in der nächsten Woche die Klassen zusammenzusetzen, so dass sie vor den Ferien auf jeden Fall noch erfahren, in welcher Klasse Ihr Kind ist.

Leider müssen nun auch die Schnuppertage der Kinder ausfallen, so dass diese ihre neue Schule momentan nicht anschauen können. Zurzeit ist leider keine Möglichkeit der Besichtigung gegeben, da wir uns an strenge Hygienemaßnahmen halten müssen.

Da wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen machen können, wie der Schulalltag nach den Ferien aussehen wird, sind unsere Planungen zunächst alle nur unter Vorbehalt. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie sofort davon in Kenntnis setzen. Verfolgen Sie aber bitte auch die Mitteilungen auf der Homepage. Bei Fragen können Sie sich aber auch gerne telefonisch oder per Mail an mich wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Weißkirchen

 

Brief der OGS-Leitung Fr. Stoffel

1) TÄTIGKEITSBEREICHE

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung" zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

 

2) ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

3) NOTBETREUUNG AN WOCHENENDEN UND FEIERTAGEN

Eine Wochenendbetreuung erfolgte nur bis einschließlich 19. April 2020.

Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Liebe Eltern,

 

ich hoffe, Sie hatten alle schöne und erholsame Ferien, auch wenn diese in diesem Jahr aufgrund der besonderen Lage sicher ganz anders waren. Sie alle haben bestimmt genau wie wir auf die Entscheidung der Politiker gewartet, wie es nun weitergehen soll. Nachdem wir gestern Morgen eine kurze Mail über den Schulbeginn erhalten haben, folgte gestern Abend spät eine weitere ergänzende Mail des Ministeriums.

Daraus geht hervor, dass die Grundschulen zunächst noch geschlossen bleiben. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4.Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den Schulwechsel vorzubereiten. Wann es für die weiteren Schuljahre weitergeht ist noch offen.

Zu den Hygienemaßnahmen und der Raumnutzung werden in der nächsten Woche gemeinsam mit dem Schulträger, der Stadt Bornheim, Begehungen stattfinden und Maßnahmen ergriffen. Termine stehen allerdings noch nicht fest.

Nach wie vor besteht das Notbetreuungsangebot. Melden Sie Ihre Kinder bei Bedarf bitte, wie bisher auch, ein bis zwei Tage telefonisch oder per Mail bei Frau König oder mir an, damit wir Einsatzpläne erstellen können. Ab dem 23. April 2020 soll die Notbetreuung um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden. Hierzu sollen wir rechtzeitig weitere Informationen erhalten. Sobald etwas heraus ist, werde ich Sie informieren.

Die Lehrer werden spätestens am Montag wieder Arbeitspläne an die Kinder herausgeben, so dass das Homeschooling so wie vor den Ferien weiterlaufen kann.

Die Klassen- bzw. Fachlehrer werden mit Ihnen auch Möglichkeiten der Kontrolle, Rückmeldung und Fragestellung absprechen.

Der Elternsprechtag der 1. und 2. Klassen kann leider in der bisherigen Form nicht stattfinden. Auch hier werden sich die Klassenlehrer mit Ihnen in Verbindung setzen und Telefontermine vereinbaren.

Viele Fragen sind auch nach der Schulmail bei uns und sicher auch bei Ihnen offen. Ich hoffe sehr auf eine baldige Klärung und werde Sie sofort auf diesem Wege informieren.

Ich wünsche Ihnen allen ein sonniges Wochenende. Bleiben Sie gesund.

 

Liebe Grüße

Martina Weißkirchen

Liebe Eltern,

aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet.

Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung:

Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hat oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung an unserer Schule bis 16.00 Uhr gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

(Quelle: Mitteilungen im Bildungsportal NRW)

Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Die Schulen haben weiterhin die Vorgabe, Notgruppen mit maximal 5 Kindern zu bilden, die während des Aufenthaltes in der Schule keine Berührungspunkte zueinander haben.

Sollten Sie das Angebot ab Montag in Anspruch nehmen müssen, so beachten Sie bitte, Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mitzugeben.

Melden Sie sich bitte unbedingt per E-mail bei uns, damit ausreichend Personal vor Ort ist: schulleitung@johannwallrafschule.de

Benutzen Sie bitte das neu eingestellte Formular (Download hier) und bringen Sie dieses ausgefüllt mit in die Schule.

Weitere Informationen werden sicherlich folgen.

Herzliche Grüße und achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Lieben und bleiben Sie alle gesund

Martina Weißkirchen

Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen


Liebe Eltern,


das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen möchte Sie nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses ... zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen informieren.

Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Download hier.

Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen, wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen.